Staufenbiel Rechtsanwälte
Schuldnerberatung
Auch Privatpersonen geraten in finanzielle Schieflage. Und auch hier hilft die Kanzlei Staufenbiel Rechtsanwälte, sich von erdrückenden Verbindlichkeiten endgültig zu lösen. Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Privathaushalte es aus Kostengründen scheuen, notwendige anwaltliche Beratung bei Überschuldung in Anspruch zu nehmen.
Um auch Privatpersonen die Schuldenfreiheit kostenfrei zu ermöglichen, arbeitet die Kanzlei Staufenbiel mit einem anerkannten gemeinnützigen Träger zusammen, damit für beratungshilfeberechtigte Menschen der Weg in die Schuldenfreiheit kostenfrei geebnet werden kann.
Die Kanzlei Staufenbiel Rechtsanwälte arbeitet mit insolvenzanwalt24.de zusammen. Auf der Website werden für Privatpersonen und Selbstständige zusätzliche Informationen zu den Themen Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz und Unternehmenssanierung bereitgestellt.
Insolvenzverfahren
Staufenbiel Rechtsanwälte ist der richtige Partner für Ihr Insolvenzverfahren. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung sorgen wir für den zuverlässigen Wiederaufbau Ihres Unternehmens – wir führen Sie zurück zum Erfolg!
Zwangsverwaltung
Für nachhaltigen Schuldenabbau übernimmt Staufenbiel Rechtsanwälte regelmäßig die Verwaltung diverser Mietkomplexe. Dabei bleiben Sie der Eigentümer: Und wir arbeiten an einem höheren Mietertrag bei geringeren Fixkosten.
Nachlassabwicklung
In Sachen Nachlass und Testament steht Ihnen Staufenbiel Rechtsanwälte als starker Berater zur Seite. Wir geben Entscheidungshilfe in puncto Erbantritt, koordinieren Nachlassansprüche und verhindern starke Wertminderungen.
Kostenfreie Erstberatung
Schuldenfrei durchstarten
Erstberatungstermine sind generell für alle Ratsuchenden kostenfrei. Damit Sie schuldenfrei durchstarten können, schreiben wir alle Gläubiger für Sie an und erfragen den aktuellen Stand Ihrer Verbindlichkeiten. Anhand Ihrer wirtschaftlichen Situation errechnen wir daneben einen realistischen Vergleichsbetrag, den Sie aus Ihrem Einkommen zu zahlen in der Lage sind. Auf dieser Grundlage bieten wir Ihren Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan an. Stimmen alle Gläubiger diesem Plan zu, haben Sie eine verbindliche Regelung geschaffen, die für Sie nach längstens sechs Jahren die Schuldenfreiheit zur Folge hat. Andernfalls bereiten wir für Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vor, nach dessen Ablauf Sie die Restschuldbefreiung erlangen und schuldenfrei sind.
Aufgrund unserer langen Erfahrung und umfangreichen Expertise im Insolvenzrecht sind wir in der Lage, Sie über sämtliche Fragen im Hinblick auf den Verfahrensablauf aufzuklären, so dass Sie keine Überraschungen in einem sich gegebenenfalls anschließenden Insolvenzverfahren erleben.